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Liebe Larissa
Das ganze Team der klein TREUHAND ist unheimlich stolz auf Dich! Du hast grossartigen Einsatz geleistet! Berufsbegleitende Weiterbildungen stellen eine grosse Herausforderung dar. Neben einer anspruchsvollen Weiterbildung ist auch das Berufs- und Privatleben zu meistern. Dein Einsatz hat sich gelohnt, Du darfst Dich heute mit stolz Treuhänderin mit eidg. Fachausweis betiteln. Schön bist Du bei uns! Herzlichst, Dein Team klein TREUHAND Sabrina, Melanie, Kaltrin, Carmelo, Annique, Arbetina und Dominik
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir einen bedeutenden Schritt in unserer Unternehmensentwicklung vollzogen, haben: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 haben wir einen Rechtsformwechsel vorgenommen und firmieren nun als Aktiengesellschaft.
Dieser Schritt unterstreicht unser nachhaltiges Wachstum und unsere strategische Ausrichtung auf die Zukunft. Wir danken allen, die uns auf diesem Weg begleitet haben, und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit in neuer rechtlicher Struktur.
Trinkgeld ist grundsätzlich Lohn des Arbeitnehmers. Da zwischen dem Gast und dem Serviceangestellten kein Vertragsverhältnis besteht, obliegt es der Pflicht des Arbeitgebers zu kontrollieren, dass dies sozialversicherungs- und steuerrechtlich richtig abgewickelt wird.
Entsprechend einem Bundesgerichtsentscheid sind die Sozialversicherungsbeiträge dann abzurechnen, wenn das Trinkgeld 10% der jährlichen Bruttoeinkünfte ausmacht. Bei den direkten Steuern zählt die gleiche Wesentlichkeitsgrenze. Werden die 10% überschritten, so muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die durch die korrekte Handhabung von Trinkgeldern angefallenen Administrationskosten dürfen, sofern im Arbeitsvertrag so festgehalten, vom Trinkgeld abgezogen werden. Aber Vorsicht – in diesem Fall löst dies die Mehrwertsteuer aus. Missachtungen der Sozialversicherungsvorschriften, einschliesslich der korrekten Abrechnung von Trinkgelder, führen zu einer persönlichen und solidarischen Haftung der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Der Arbeitgeber, der einen Lohnausweis vorsätzlich falsch ausstellt, macht sich als Gehilfe zum Steuerbetrug strafbar, was mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Schlussfolgerung; der Arbeitgeber muss sich jederzeit ein Bild der erhaltenen Trinkgelder machen können, damit er seine rechtlichen Verpflichtungen wahrnehmen kann. Entsprechende Weisungen an die Mitarbeiter müssen vorliegen und deren Einhaltung kontrolliert werden. Über die vereinnahmten Trinkgelder ist buchzuführen. Wir gratulieren Dominik Klein zum erfolgreichen Abschluss "Certificate of Advances Studies FH in General Management". Somit steht dem EMBA nichts mehr im Weg. Weiterhin viel Erfolg.
Möchtest Du in Zukunft Erfolge mit uns gemeinsam feiern? Du hast bei uns die Möglichkeit, Dich einzubringen und zu engagieren damit wir weiterwachsen und kannst aktiv auf die Entwicklung unserer Gesellschaft Einfluss nehmen.
Die klein TREUHAND GmbH ist ein erfolgreiches und etabliertes Treuhandunternehmen mit Standort in Pratteln in den Tätigkeitsbereichen Buchhaltung, Saläradministration, Steuern und Nachfolgeregelungen. Der Pinguin war über Jahrzehnte Markenbotschafter für die Bonbons der Firma André Klein AG in Münchenstein. Der Grossvater von Dominik Klein hatte den Pinguin als Logo einst ins Leben gerufen. Im Jahr 1948 wurde ein "Dääfeli" mit dem Namen Pinguin Mint eingeführt. Im Zusammenhang mit der Einführung dieses Produkts und dem 75-jährigen Bestehen des Zolli Basel, hatte die Firma A. Klein AG dem Zolli am 19. April 1948 fünf Brillenpinguine geschenkt. Dieses Jahr feiert der Zolli Basel sein 150-jähriges Jubiläum und es war uns eine besondere Freude, zu diesem Anlasse als Sponsor, zu einer grossartigen Geburtstagstorte von «Elfi’s Tortenkreation» beizutragen. Nach dem offiziellen Anschnitt erfreute sich Jung und Alt an einem Stück Jubiläums-Torte. Dem Zolli Basel wünschen wir weiterhin viel Erfolg – schön, dass wir inmitten der Stadt Basel eine solche Oase haben. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden und Kundinnen, liebe Geschäftspartner und -partnerinnen
Wir, das Team der klein TREUHAND GmbH, haben uns zum Ziel gesetzt, zu den „TOP Steuerexperten & Treuhänder 2025“ im Bilanz-Ranking gewählt zu werden. Dieses Ziel erreichen wir durch unseren täglichen Einsatz für Sie, unserer Freude an der Arbeit und den Weiterbildungen, die wir besuchen, um Sie bestmöglich betreuen zu können. Aber ohne Ihre Unterstützung geht es nicht! Ihre Meinung hilft uns dabei, das Ziel zu erreichen. Daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich bis zum 07.06.2024 kurz Zeit nehmen würden, um an der aktuellen „Bilanz“-Umfrage (wird durch Statista durchgeführt) teilzunehmen. Den Zugang finden Sie unter folgenden Link: https://de.statista.com/page/top-steuerberatungs-und-treuhand-firmen Ihre Angaben werden durch Statista vertraulich behandelt. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüsse TEAM klein TREUHAND GmbH
Bei einer Unternehmensgründung und einer Unternehmensveränderung stellen sich diverse Fragen. Eine davon ist, ob das Unternehmen die eigenen Umsätze mit oder ohne Mehrwertsteuer abrechnen muss. Im folgenden Artikel werden wir den Beginn der Mehrwertsteuerpflicht zu unterschiedlichen Zeiten erläutern.
Anpassung der Steuersätze wie folgt:
Normalsatz bisher: 7.7% neu 8.1% Reduzierter Satz bisher 2.5% neu 2.6% Beherbergungssatz bisher 3.7% neu 3.8% Massgebender Zeitpunkt: Als relevanter Zeitpunkt für den anwendbaren Steuersatz ist nicht das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs, sondern der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Nach dem 1. Januar 2024 können also weiterhin Rechnungen mit Leistungszeitraum 2023 oder früher mit den alten Steuersätzen in Rechnung gestellt werden. Zu unklaren Situation mag es bei periodenübergreifenden Geschäftsfällen kommen, z.B. Abonnemente aller Art. Hier stellt sich die Frage, ob allenfalls zwei Fakturen pro Rata temporis ausgestellt werden müssten (vgl. Ziff. 2.5 MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung). Der Verkauf von Mehrfahrtenkarten darf ausnahmsweise zum alten Satz erfolgen, da beim Verkauf der Zeitpunkt der Leistung nicht bekannt ist. In der Regel beantwortet die MWST-info 19 die meisten Fragen. Sollten Unklarheiten bleiben, hilft Ihnen das Team der klein TREUHAND GmbH gerne weiter. Viele Newsletter und Blockbeiträge drehen sich um das Thema Digitalisierung. Es gibt aber weitere wichtige Themen, die meines Erachtens genauso viel Aufmerksamkeit bräuchten. Ein solches Thema ist die Unternehmensnachfolge!
Viele Unternehmensnachfolgen hätten schon lange in Angriff genommen werden müssen oder wäre jetzt der Zeitpunkt dafür gekommen, den Prozess zu starten. Damit das Team der klein TREUHAND GmbH Sie als Unternehmer/in in diesem wichtigen Lebensabschnitt tatkräftig unterstützen kann, haben wir unser Fachwissen wie auch unser Netzwerk vertieft und ausgebaut. Wir verstehen uns als Prozessbegleiter und holen, wo Bedarf besteht, die richtigen Fachleute an Ihren Tisch. Packen wir’s doch gemeinsam an. Wir freuen uns, auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir sind angekommen! Noch nicht zu 100% eingerichtet, aber bereit unsere Kunden hier am Bahnhofplatz empfangen und beraten zu können. Ein weiterer und grosser Schritt für die klein TREUHAND GmbH. Hier in den neuen Räumlichkeiten bieten wir attraktive und lichtdurchflutete Arbeitsplätze mit moderner Infrastruktur. Wir haben genügend Platz um weiter wachsen zu können. Kommen Sie vorbei - wir freuen uns auf Sie! 15 Jahre Einsatz! 15 Jahre Herzblut! 15 Jahre Leidenschaft!
Ein grosser Dank an das TEAM der klein TREUHAND welches jeden Tag einen super Job macht! Ein grosser Dank unserer grossartigen Kundschaft, welche fordert, dankbar ist, in manchen Situationen verständnisvoll ist und grösstenteils uns über viele Jahre die Treue hält. Ein Dank an die Behörden, mit denen wir täglich zu tun haben und ein weiterer grosser Dank unseren Partner, die immer da sind, wenn wir sie benötigen. Wir freuen uns auf die nächsten 15 Jahren - mit Ihnen allen! Herzliche Grüsse das klein-TREUHAND-TEAM Wir können es kaum erwarten - bald dürfen wir unsere neuen Büroräumlichkeiten beziehen. Wir ziehen um an den Bahnhofplatz 1 in Pratteln. Es erwartet uns ein modernes Büro, hell, zentral und gut erschlossen. Ein grosses Sitzungszimmer sorgt für eine angenehme Atmosphäre in Kundengesprächen. Wir freuen uns, Sie bald bei uns im AQUILA Hochhaus begrüssen zu dürfen! Angepriesen wird die Saldosteuersatzmethode (nachfolgend SSS-Methode genannt) als die Abrechnungsmethode, mit dem viel geringeren administrativen Aufwand. Das hört sich sehr verlockend an, doch diese Abrechnungsmethode birgt auch Risiken. Gerne zeigen wir Ihnen diese in unserem Blogbeitrag auf.
Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Austritt eines Mitarbeitenden21/9/2022 Wussten Sie, dass der Arbeitgeber Informations- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Fortführung oder Aufrechthaltung des Versicherungsschutzes beim austretenden Mitarbeitenden hat? Wir zeigen Ihnen auf, welches die Konsequenzen sind, wenn Sie der Informationspflicht nicht nachkommen und wie Sie dies vermeiden können. Lesen Sie mehr in unserem Blogbeitrag.
Alle träumen vom Lottogewinn, jedoch wenige gewinnen. Wer gewinnt, stellt sich dann in der Regel die Frage, welche Steuerfolgen hat dieser Gewinn.
Doch es sind weitaus mehr Personen vom Geldspielgesetz (BGS) betroffen. Denn wer hat nicht schon einmal an einem Wettbewerb teilgenommen und dabei etwas gewonnen oder an einer Tombola ein Los gekauft und einen Gewinn mit nach Hause getragen. Haben Sie sich bei einer Tombola überlegt, ob dafür eine Bewilligung vorliegt oder nicht? Die Steuerfolgen sind dann nicht die Gleichen. Heute zeigen wir auf, welche Steuerfolgen des neuen Geldspielgesetzes haben kann (seit dem 01.01.2019 in Kraft). Ergänzend zu unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» möchten wir heute auf das Thema eingehen, wann gewöhnliche Vermögensverwaltung (Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten wodurch ein Kapitalgewinn entsteht) als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert werden kann.
Über die Grundsätze der Auswirkungen von FABI für Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben wir bereits einen Blog-Beitrag veröffentlicht und in unseren Newslettern informiert. Deswegen werden wir auf die Grundsätze nicht mehr weiter eingehen.
Heute möchten wir Ihnen anhand eines Praxisbeispiels darlegen, welche Schlüsse die Steuerverwaltung unter Umständen zieht, wenn sie feststellt, dass bei der FABI-Berechnung ein Aussendienstanteil deklariert wurde. Selbstanzeige nach dem erstmaligen Informationsaustausch durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV)23/10/2018 In unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» hatten wir Sie über die Möglichkeiten der straflosen Selbstanzeige vor dem erstmaligen Informationsaustausch (AIA) durch die eidg. Steuerverwaltung informiert. Nun ist es so weit, und am 5. Oktober 2018 hat die Steuerverwaltung informiert, dass sie nun erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht hat. Heute möchten wir Ihnen aufzeigen, dass es sich trotzdem noch auszahlt, eine Selbstanzeige einzureichen, dies auch nach dem erstmaligen Datenaustausch.
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Oktober 2025
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