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Trinkgeld ist grundsätzlich Lohn des Arbeitnehmers. Da zwischen dem Gast und dem Serviceangestellten kein Vertragsverhältnis besteht, obliegt es der Pflicht des Arbeitgebers zu kontrollieren, dass dies sozialversicherungs- und steuerrechtlich richtig abgewickelt wird.
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Wir gratulieren Sabrina Ryf zu 10 Jahre bei der klein TREUHAND GmbH. Liebe Sabrina, vielen Dank für Deine Loyalität, Deine Treue und Dein Engagement all die Jahre. In stürmischen wie auch in ruhigen Zeiten, Du hattest stets den Überblick und ich konnte mich immer auf Dich verlassen. Schön bist Du bei uns im Team! Dominik Klein |
Bei einer Unternehmensgründung und einer Unternehmensveränderung stellen sich diverse Fragen. Eine davon ist, ob das Unternehmen die eigenen Umsätze mit oder ohne Mehrwertsteuer abrechnen muss. Im folgenden Artikel werden wir den Beginn der Mehrwertsteuerpflicht zu unterschiedlichen Zeiten erläutern.
210316_artikel_mwst_beginn_steuerpflicht_nh.pdf | |
File Size: | 139 kb |
File Type: |
Anpassung der Steuersätze wie folgt:
Normalsatz bisher: 7.7% neu 8.1%
Reduzierter Satz bisher 2.5% neu 2.6%
Beherbergungssatz bisher 3.7% neu 3.8%
Massgebender Zeitpunkt:
Als relevanter Zeitpunkt für den anwendbaren Steuersatz ist nicht das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs, sondern der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Nach dem 1. Januar 2024 können also weiterhin Rechnungen mit Leistungszeitraum 2023 oder früher mit den alten Steuersätzen in Rechnung gestellt werden.
Zu unklaren Situation mag es bei periodenübergreifenden Geschäftsfällen kommen, z.B. Abonnemente aller Art. Hier stellt sich die Frage, ob allenfalls zwei Fakturen pro Rata temporis ausgestellt werden müssten (vgl. Ziff. 2.5 MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung).
Der Verkauf von Mehrfahrtenkarten darf ausnahmsweise zum alten Satz erfolgen, da beim Verkauf der Zeitpunkt der Leistung nicht bekannt ist.
In der Regel beantwortet die MWST-info 19 die meisten Fragen. Sollten Unklarheiten bleiben, hilft Ihnen das Team der klein TREUHAND GmbH gerne weiter.
Normalsatz bisher: 7.7% neu 8.1%
Reduzierter Satz bisher 2.5% neu 2.6%
Beherbergungssatz bisher 3.7% neu 3.8%
Massgebender Zeitpunkt:
Als relevanter Zeitpunkt für den anwendbaren Steuersatz ist nicht das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs, sondern der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Nach dem 1. Januar 2024 können also weiterhin Rechnungen mit Leistungszeitraum 2023 oder früher mit den alten Steuersätzen in Rechnung gestellt werden.
Zu unklaren Situation mag es bei periodenübergreifenden Geschäftsfällen kommen, z.B. Abonnemente aller Art. Hier stellt sich die Frage, ob allenfalls zwei Fakturen pro Rata temporis ausgestellt werden müssten (vgl. Ziff. 2.5 MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung).
Der Verkauf von Mehrfahrtenkarten darf ausnahmsweise zum alten Satz erfolgen, da beim Verkauf der Zeitpunkt der Leistung nicht bekannt ist.
In der Regel beantwortet die MWST-info 19 die meisten Fragen. Sollten Unklarheiten bleiben, hilft Ihnen das Team der klein TREUHAND GmbH gerne weiter.
Viele Newsletter und Blockbeiträge drehen sich um das Thema Digitalisierung. Es gibt aber weitere wichtige Themen, die meines Erachtens genauso viel Aufmerksamkeit bräuchten. Ein solches Thema ist die Unternehmensnachfolge!
Viele Unternehmensnachfolgen hätten schon lange in Angriff genommen werden müssen oder wäre jetzt der Zeitpunkt dafür gekommen, den Prozess zu starten. Damit das Team der klein TREUHAND GmbH Sie als Unternehmer/in in diesem wichtigen Lebensabschnitt tatkräftig unterstützen kann, haben wir unser Fachwissen wie auch unser Netzwerk vertieft und ausgebaut. Wir verstehen uns als Prozessbegleiter und holen, wo Bedarf besteht, die richtigen Fachleute an Ihren Tisch. Packen wir’s doch gemeinsam an.
Wir freuen uns, auf Ihre Kontaktaufnahme.
Viele Unternehmensnachfolgen hätten schon lange in Angriff genommen werden müssen oder wäre jetzt der Zeitpunkt dafür gekommen, den Prozess zu starten. Damit das Team der klein TREUHAND GmbH Sie als Unternehmer/in in diesem wichtigen Lebensabschnitt tatkräftig unterstützen kann, haben wir unser Fachwissen wie auch unser Netzwerk vertieft und ausgebaut. Wir verstehen uns als Prozessbegleiter und holen, wo Bedarf besteht, die richtigen Fachleute an Ihren Tisch. Packen wir’s doch gemeinsam an.
Wir freuen uns, auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir sind angekommen! Noch nicht zu 100% eingerichtet, aber bereit unsere Kunden hier am Bahnhofplatz empfangen und beraten zu können. Ein weiterer und grosser Schritt für die klein TREUHAND GmbH. Hier in den neuen Räumlichkeiten bieten wir attraktive und lichtdurchflutete Arbeitsplätze mit moderner Infrastruktur. Wir haben genügend Platz um weiter wachsen zu können.
Kommen Sie vorbei - wir freuen uns auf Sie!
Kommen Sie vorbei - wir freuen uns auf Sie!
15 Jahre Einsatz! 15 Jahre Herzblut! 15 Jahre Leidenschaft!
Ein grosser Dank an das TEAM der klein TREUHAND welches jeden Tag einen super Job macht! Ein grosser Dank unserer grossartigen Kundschaft, welche fordert, dankbar ist, in manchen Situationen verständnisvoll ist und grösstenteils uns über viele Jahre die Treue hält. Ein Dank an die Behörden, mit denen wir täglich zu tun haben und ein weiterer grosser Dank unseren Partner, die immer da sind, wenn wir sie benötigen.
Wir freuen uns auf die nächsten 15 Jahren - mit Ihnen allen!
Herzliche Grüsse
das klein-TREUHAND-TEAM
Ein grosser Dank an das TEAM der klein TREUHAND welches jeden Tag einen super Job macht! Ein grosser Dank unserer grossartigen Kundschaft, welche fordert, dankbar ist, in manchen Situationen verständnisvoll ist und grösstenteils uns über viele Jahre die Treue hält. Ein Dank an die Behörden, mit denen wir täglich zu tun haben und ein weiterer grosser Dank unseren Partner, die immer da sind, wenn wir sie benötigen.
Wir freuen uns auf die nächsten 15 Jahren - mit Ihnen allen!
Herzliche Grüsse
das klein-TREUHAND-TEAM
Wir können es kaum erwarten - bald dürfen wir unsere neuen Büroräumlichkeiten beziehen. Wir ziehen um an den Bahnhofplatz 1 in Pratteln. Es erwartet uns ein modernes Büro, hell, zentral und gut erschlossen. Ein grosses Sitzungszimmer sorgt für eine angenehme Atmosphäre in Kundengesprächen. Wir freuen uns, Sie bald bei uns im AQUILA Hochhaus begrüssen zu dürfen!
Angepriesen wird die Saldosteuersatzmethode (nachfolgend SSS-Methode genannt) als die Abrechnungsmethode, mit dem viel geringeren administrativen Aufwand. Das hört sich sehr verlockend an, doch diese Abrechnungsmethode birgt auch Risiken. Gerne zeigen wir Ihnen diese in unserem Blogbeitrag auf.
Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Austritt eines Mitarbeitenden
21/9/2022
Wussten Sie, dass der Arbeitgeber Informations- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Fortführung oder Aufrechthaltung des Versicherungsschutzes beim austretenden Mitarbeitenden hat? Wir zeigen Ihnen auf, welches die Konsequenzen sind, wenn Sie der Informationspflicht nicht nachkommen und wie Sie dies vermeiden können. Lesen Sie mehr in unserem Blogbeitrag.
Alle träumen vom Lottogewinn, jedoch wenige gewinnen. Wer gewinnt, stellt sich dann in der Regel die Frage, welche Steuerfolgen hat dieser Gewinn.
Doch es sind weit aus Mehr Personen vom Geldspielgesetz (BGS) betroffen. Denn wer hat nicht schon einmal an einem Wettbewerb teilgenommen und dabei etwas gewonnen oder an einer Tombola ein Los gekauft und einen Gewinn mit nach Hause getragen. Haben Sie sich bei einer Tombola überlegt, ob dafür eine Bewilligung vorliegt oder nicht? Die Steuerfolgen sind dann nicht die Gleichen.
Heute zeigen wir auf, welche Steuerfolgen des neuen Geldspielgesetzes haben kann (seit dem 01.01.2019 in Kraft).
Doch es sind weit aus Mehr Personen vom Geldspielgesetz (BGS) betroffen. Denn wer hat nicht schon einmal an einem Wettbewerb teilgenommen und dabei etwas gewonnen oder an einer Tombola ein Los gekauft und einen Gewinn mit nach Hause getragen. Haben Sie sich bei einer Tombola überlegt, ob dafür eine Bewilligung vorliegt oder nicht? Die Steuerfolgen sind dann nicht die Gleichen.
Heute zeigen wir auf, welche Steuerfolgen des neuen Geldspielgesetzes haben kann (seit dem 01.01.2019 in Kraft).
Ergänzend zu unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» möchten wir heute auf das Thema eingehen, wann gewöhnliche Vermögensverwaltung (Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten wodurch ein Kapitalgewinn entsteht) als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert werden kann.
Über die Grundsätze der Auswirkungen von FABI für Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben wir bereits einen Blog-Beitrag veröffentlicht und in unseren Newslettern informiert. Deswegen werden wir auf die Grundsätze nicht mehr weiter eingehen.
Heute möchten wir Ihnen anhand eines Praxisbeispiels darlegen, welche Schlüsse die Steuerverwaltung unter Umständen zieht, wenn sie feststellt, dass bei der FABI-Berechnung ein Aussendienstanteil deklariert wurde.
Heute möchten wir Ihnen anhand eines Praxisbeispiels darlegen, welche Schlüsse die Steuerverwaltung unter Umständen zieht, wenn sie feststellt, dass bei der FABI-Berechnung ein Aussendienstanteil deklariert wurde.
Selbstanzeige nach dem erstmaligen Informationsaustausch durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
23/10/2018
In unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» hatten wir Sie über die Möglichkeiten der straflosen Selbstanzeige vor dem erstmaligen Informationsaustausch (AIA) durch die eidg. Steuerverwaltung informiert. Nun ist es so weit, und am 5. Oktober 2018 hat die Steuerverwaltung informiert, dass sie nun erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht hat. Heute möchten wir Ihnen aufzeigen, dass es sich trotzdem noch auszahlt, eine Selbstanzeige einzureichen, dies auch nach dem erstmaligen Datenaustausch.
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses hat verschiedene rechtliche Auswirkungen. Aus verschiedensten Gründen tritt der Mitarbeiter nicht immer nahtlos in das nächste Arbeitsverhältnis ein oder meldet sich bei der Arbeitslosenversicherung an. Das kann dazu führen, dass die Person plötzlich keinen Krankentaggeld- und UVG-Nichtberufsunfallversicherungsschutz mehr geniesst.
Gerne möchten wir heute diesbezüglich auf Auswirkungen, welche die Sozialversicherungen betreffen aufmerksam machen, da diese häufig vergessen gehen.
Gerne möchten wir heute diesbezüglich auf Auswirkungen, welche die Sozialversicherungen betreffen aufmerksam machen, da diese häufig vergessen gehen.
Die Steuerlandschaft, sowohl in der Schweiz wie aber auch International, ist in ständiger Veränderung. In diesem Beitrag haben wir ein paar Themen herausgepickt, welche Sie interessieren werden:
- Verrechnungssteuer,
- Umsetzung FABI in der Praxis
- Rechtsmissbräuchliche Gestaltung des Mietzinses
- Pauschalabzüge für Berufskosten
- und vieles mehr...
- Verrechnungssteuer,
- Umsetzung FABI in der Praxis
- Rechtsmissbräuchliche Gestaltung des Mietzinses
- Pauschalabzüge für Berufskosten
- und vieles mehr...
Die Kryptowährungen sind unaufhaltsam. Sie haben bereits in unser Leben Einzug gehalten, was man daran erkennen mag, dass kaum ein Tag vergeht, wo die Medien nicht über den Bitcoin berichten. Wir unsererseits wurden von Kunden angefragt, wie dass die Bitcoins in der Steuererklärung bzw. Jahresrechnung korrekt deklariert werden müssen. Das ist heute das Thema von unserem Beitrag.
Haben Sie sich auch schon einmal überlegt, ob das Gemälde, welches Ihr Wohnzimmer ziert, in der Steuererklärung zu deklarieren ist? Die Antwort lautet wie so oft: es kommt ganz darauf an!
Auf den ersten Blick zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben. Wir zeigen Ihnen auf, was die Rentenreform mit der Mehrwertsteuer und aber auch der Einkommenssteuer zu tun hat. Dies nehmen wir zum Anlass, auch noch kurz auf ein paar wesentliche Veränderungen im neuen Mehrwertsteuergesetz einzugehen.