Alle träumen vom Lottogewinn, jedoch wenige gewinnen. Wer gewinnt, stellt sich dann in der Regel die Frage, welche Steuerfolgen hat dieser Gewinn. Doch es sind weit aus Mehr Personen vom Geldspielgesetz (BGS) betroffen. Denn wer hat nicht schon einmal an einem Wettbewerb teilgenommen und dabei etwas gewonnen oder an einer Tombola ein Los gekauft und einen Gewinn mit nach Hause getragen. Haben Sie sich bei einer Tombola überlegt, ob dafür eine Bewilligung vorliegt oder nicht? Die Steuerfolgen sind dann nicht die Gleichen. Heute zeigen wir auf, welche Steuerfolgen des neuen Geldspielgesetzes haben kann (seit dem 01.01.2019 in Kraft). Bevor wir auf die Steuerfolgen eingehen, sind erst einmal die verschiedenen Arten von Gewinnspielen zu unterscheiden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den folgenden Arten von Gewinnspielen:
Je nach Spielart kommt eine Steuerfreigrenze (der ganze Gewinn unterliegt der Verrechnungs- und Einkommenssteuer, wenn die Freigrenze überschritten wird) oder ein Steuerfreibetrag (erst der Freigrenze überschiessende Teil wird besteuert), ferner kommt es bei Kleinspielen darauf an, ob diese bewilligt wurden oder nicht. Jackpot! Das Geld klingelt und rauscht Ihnen nur so entgegen. Die Wunschvorstellung eines jeden Spielcasinobesuchers. Und der Gewinn ist für Sie nicht einmal steuerbar, da die Casinos diese Gewinne versteuern. Da keine Einkommenssteuer anfällt, unterliegen diese Gewinne auch nicht der Verrechnungssteuer. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass dieser Jackpot in einem zugelassenen Spielcasino gewonnen wurde. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für z.B. professionelle Pokerspieler welche selbständig Erwerbende sind. Diese Gewinne sind steuerbar und unterliegen der AHV! Träumen Sie beim Einschlafen von Ihrer Yacht und dem Sportwagen in der Garage, welche Sie mit dem Lottogewinn anschaffen konnten? Dann sollten Sie aber an die Steuerfolgen denken, damit es kein Alptraum wird. Lottogewinne aus dem Zahlenlotto von Swisslos geniessen einen Steuerfreibetrag von Fr. 1'000'000.00. Bei einem Gewinn von Fr. 1'800'000.00 unterliegt deshalb nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, in diesem Beispiel die Fr. 800'000.00 der Einkommens- und Verrechnungssteuer. Im Gegenzug können Sie 5% vom steuerbaren Gewinn, max. Fr. 5'000.00 als Abzug geltend machen. Wenn Sie in Zukunft an einer Tombola vorbeilaufen, fragen Sie den Anbieter doch einmal, ob er eine Bewilligung hat. Hat er eine Bewilligung, dann ist der Gewinn (Küchengerät, Fahrrad) steuerfrei. Liegt keine Zulassung/Bewilligung vor, unterliegt der gesamte Gewinn der Einkommens- und Verrechnungssteuer. Der Veranstalter müsste der Verrechnungs-steuerpflicht durch Meldung mit einem bestimmten Formular nachkommen. Komplizierter wird es dann bei den Wettbewerben. Da wird unterschieden ob es sich um einen Wettbewerb, der mit dem Kauf eines Produkts verknüpft ist (Lose bei Tankstellen Shops, Rückseite einer Cola-Etikette) oder ob Sie an einem Spiel teilnehmen, welches der Verkaufsförderung dient, ohne Kaufzwang (Wettbewerbstalon oder Drehen an einem Glücksrad). Gewinne häufiger Art sind Reisen, Autos oder Städtereisen. Bei den Wettbewerben ohne Kaufzwang ist dann weiter zu unterscheiden, ob es sich um eine Verkaufsförderung durch ein Medienunternehmen handelt oder ein Nicht-Medienunternehmen. Je nach Qualifikation des Wettbewerbes kommt der Teilnehmer in den Genuss einer Freigrenze. Alle Wettbewerbe haben jedoch gemeinsam, dass ein Abzug geltend gemacht werden kann. Zögern Sie nicht bei einem Gewinn uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten steuerrechtlichen Qualifikationen Ihres Gewinnes. Wir zeigen Ihnen die Steuerfolgen und die Abzugsmöglichkeiten auf.
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