Beratung für internationale Unternehmen und Privatpersonen.
MWST-FiskalvertretungDie klein TREUHAND GmbH verfügt über grosse Erfahrung als Fiskalvertreterin. Zu unserem Dienstleistungspaket gehört alles was Sie dafür benötigen:
Steuerberatung für ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten oder Tochterunternehmen in der SchweizDie Schweiz hat ein freundliches Umfeld, grosse Rechtssicherheit und ein attraktives Steuersystem. Wir begleiten Ihre Tochtergesellschaft oder Ihre Betriebsstätte in der Schweiz.
Wir beschäftigen uns mit dem für Sie relevanten Doppelbesteuerungsabkommen, helfen Ihnen bei der Festsetzung interner Verrechnungspreisen und sind Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrem ausländischen Steuerberater bzw. Buchhalter. Ferner begleiten wir Sie bei Umstrukturierungen. In Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk von Rechts- und Steuerpartnern sind wir in der Lage, Sie bei nationalen, internationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen zu unterstützen. Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im AuslandWenn Sie Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sind, bezahlen Sie die Steuer nur im Land des Wohnsitzes, bzw. an Ihrem Hauptsteuerdomizil. In bestimmten Situationen gibt es jedoch auch eine wirtschaftliche Zugehörigkeit, z.B. Liegenschaftsbesitz, die eine Steuerpflicht in der Schweiz auslöst. Betroffen davon sind aber auch Ausländer, welche in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung C haben und noch über Grundbesitz im Ausland verfügen. In der Steuererklärung ist immer das weltweite Einkommen und Vermögen zu deklarieren. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung führt, gibt es unzählige Doppelbesteuerungsabkommen die regeln, welche Einkommens- oder Vermögensteile dann ausgeschieden werden.
Steuerberatung für internationale InvestorenDie Schweiz ist eines der freundlichsten Steuersystem der Welt und zieht Unternehmer an. Auf internationalen Druck hin müssen die Steuergesetze in der Schweiz angepasst werden. Doch auch weiterhin profitieren gewisse Unternehmungen immer noch von Steuervergünstigungen. Zwar fallen die Statusgesellschaften weg, dafür wird die Patentbox eingeführt und einen Sonderabzug für Forschungs- und Entwicklungskosten gewährt (Aufzählung nicht abschliessend). In vielen Kantonen wird der Gewinnsteuersatz bei Gesellschaften gesenkt.
|
Übersicht internationale Steuerberatung:
Kontaktieren Sie uns für ein
unverbindliches Beratungsgespräch. |