Nachhaltige Steuerlösungen für Geschäfts- und Privatkunden.
Steuererklärungen für Einzelpersonen und UnternehmenWir nehmen Ihnen den Aufwand mit der Steuererklärung ab, in dem wir auf unkomplizierte Art und Weise Ihnen durch die Papierflut helfen. Sie erhalten von uns eine Checkliste, welche ja nach Bedarf gemeinsam besprochen werden kann. Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung erfolgt zeitnah, genau und zu marktüblichen Preisen. Wir optimieren die Steuerzahllast und kümmern uns ab dem Moment, wo Sie uns die Steuererklärung überlassen, um die Fristenkontrolle. Als Zusatzdienstleistung bieten wir an, die Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten zu übernehmen. Sämtliche Korrespondenz mit der Steuerverwaltung geht über uns. Wir sind so in der Lage, die definitiven Steuerveranlagungen zu prüfen und wo möglich eine Einsprache einzureichen.
Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vorbereiteten Steuererklärung an oder unterstützen Sie bei Einspracheverfahren oder bei einer Selbstanzeige. Sind Sie neu in der Schweiz und nicht mit der lokalen Steuerpraxis vertraut? In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Aargau und Zürich unterstützen wir Sie gerne bei allen Steuerfragen. Wir sprechen Deutsch, Englisch und Französisch. Steuerplanung und -optimierungIn vielen Fällen kann die Steuerzahllast optimiert werden. Die Planung ist der Schlüssel zur erfolgreichen und rechtlich korrekten Reduzierung Ihrer Steuern.
Unsere Beratung für Unternehmen und Privatpersonen bietet einzigartige und massgeschneiderte Steuersparmassnahmen, um Ihre Kosten zu senken, Gewinne und den Shareholder Value zu steigern und Ihr Einkommen nach Steuern zu maximieren. Wir suchen ständig nach Möglichkeiten, Ihre Steuern das ganze Jahr über zu minimieren, nicht nur am Ende des Jahres. Steuern sind insbesondere auch bei einer Unternehmensnachfolge ein zentraler Punkt. Hier bieten wir Hand und zeigen Risiken auf und bieten Lösungen an. Steuer Ruling / SteuervorabbescheideWenn Sie als national oder international tätige Unternehmung ein Projekt planen, müssen Sie möglicherweise die steuerlichen Auswirkungen prüfen. Ebenfalls betroffen davon sind Einzelpersonen, wenn z.B. der Kauf einer Unternehmung oder der Kauf- oder Verkauf einer Liegenschaft geplant ist.
Sie können sich direkt an die Steuerverwaltung wenden. Bei konkreten Anfragen muss die Steuerverwaltung die notwendigen Auskünfte erteilen. Wir empfehlen jedoch, unsere Experten zu kontaktieren damit eine Anfrage an die Steuerverwaltung korrekt formuliert ist. Wir prüfen alle erforderlichen Angaben, wenden uns an die Steuerbehörden, unterbreiten Ihnen unsere Empfehlung und liefern einen Plan, damit Ihr Projekt im Einklang mit den Steuergesetzen und der aktuellen Steuerpraxis steht. MehrwertsteuerberatungAnlässlich der Revision des Mehrwertsteuergesetzes wurden diverse Gesetzesartikel angepasst und der Kreis, der in der Schweiz steuerpflichtigen dadurch erweitert. Diese Änderungen im Mehrwertsteuergesetz können sich unter Umständen direkt auf Ihre Geschäftstätigkeit auswirken und führen womöglich dazu, dass Sie sich bzw. Sie Ihr ausländisches Unternehmen in der Schweiz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren müssen. Die Änderungen traten mit Wirkung 1. Januar 2018 in Kraft.
Wir geben Ihnen Hinweise zur Einhaltung der Mehrwertsteuergesetze und helfen Ihrem Unternehmen, die Mehrwertsteuerbelastung zu reduzieren bzw. planbar zu machen. Unser Team versteht Ihr Geschäftsmodell und führt eine Prüfung Ihrer Steuersituation durch. Wir unterstützen Sie bei der Mehrwertsteuerregistrierung und erstellen für Sie die Mehrwertsteuerabrechnungen. Wir können auch gezielte Anfragen bei der Steuerverwaltung machen, damit Sie wiederum die notwendige Rechtssicherheit haben. Sie haben keine Zeit, sich mit der Komplexität der Mehrwertsteuerproblematik auseinanderzusetzen? Kein Problem, unsere Experten sind entsprechend ausgebildet und können alle mehrwertsteuerrelevanten Themen für Sie als Ihren Steuerberater und in Ihrem Namen abwickeln. GrundstückgewinnsteuerabrechnungenDie Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer, welche bei der Handänderung von Liegenschaften anfallen kann. Sie ist von natürlichen und juristischen Personen zu bezahlen.
Möchten Sie die steuerlichen Konsequenzen verstehen, die sich aus dem Kauf oder Verkauf eines Immobilienobjekts ergeben. Hat es allenfalls noch weitere Steuerfolgen wie z.B. die Erbschafts- und Schenkungssteuer? Wir sind hier, um Sie diesbezüglich zu beraten und um Ihre Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer zu erstellen und Ihre Interessen gegenüber der Steuerbehörde zu vertreten. |
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