Ergänzend zu unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» möchten wir heute auf das Thema eingehen, wann gewöhnliche Vermögensverwaltung (Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten wodurch ein Kapitalgewinn entsteht) als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert werden kann.
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