Das Ende eines Arbeitsverhältnisses hat verschiedene rechtliche Auswirkungen. Aus verschiedensten Gründen tritt der Mitarbeiter nicht immer nahtlos in das nächste Arbeitsverhältnis ein oder meldet sich bei der Arbeitslosenversicherung an. Das kann dazu führen, dass die Person plötzlich keinen Krankentaggeld- und UVG-Nichtberufsunfallversicherungsschutz mehr geniesst.
Gerne möchten wir heute diesbezüglich auf Auswirkungen, welche die Sozialversicherungen betreffen aufmerksam machen, da diese häufig vergessen gehen.
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