Über die Grundsätze der Auswirkungen von FABI für Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben wir bereits einen Blog-Beitrag veröffentlicht und in unseren Newslettern informiert. Deswegen werden wir auf die Grundsätze nicht mehr weiter eingehen.
Heute möchten wir Ihnen anhand eines Praxisbeispiels darlegen, welche Schlüsse die Steuerverwaltung unter Umständen zieht, wenn sie feststellt, dass bei der FABI-Berechnung ein Aussendienstanteil deklariert wurde.
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