Selbstanzeige nach dem erstmaligen Informationsaustausch durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV)23/10/2018 In unserem Blog-Beitrag «Steuerbares Vermögen oder Hausrat» hatten wir Sie über die Möglichkeiten der straflosen Selbstanzeige vor dem erstmaligen Informationsaustausch (AIA) durch die eidg. Steuerverwaltung informiert. Nun ist es so weit, und am 5. Oktober 2018 hat die Steuerverwaltung informiert, dass sie nun erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht hat. Heute möchten wir Ihnen aufzeigen, dass es sich trotzdem noch auszahlt, eine Selbstanzeige einzureichen, dies auch nach dem erstmaligen Datenaustausch.
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