Treuhand
BuchführungFolgende Dienstleistungen erbringen wir im Bereich Rechnungswesen:
Wir betrachten die Buchhaltung ganzheitlich, d.h. wir hinterfragen z.B., ob die gewählte MWST-Abrechnungsmethode noch Sinn macht. Lesen Sie dazu unser Newsletter zum Thema "Überprüfung der Mehrwertsteuer Abrechnungsmethode". Wir prüfen, in wie weit Sie Ihren Mitarbeitenden noch weitere Leistungen zukommen lassen. Gehaltsnebenleistungen können einen Einfluss auf die Sozialversicherungen und Steuerzahllast haben. Sie finden auch zu diesem Thema weitere Informationen in unserem Newsletter "Gehaltsnebenleistungen". Wir übernehmen für Sie Aufgaben oder Teilaufgaben aus den obenerwähnten Bereichen. * für juristische und natürliche Personen ** wir übernehmen im Auftragsverhältnis auch das gesamte Personalwesen (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, An- und Abmeldung bei den Sozialversicherungen, Quellensteuer etc.) |
UnternehmensgründungGerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Profitieren Sie dabei von unserem Netzwerk, bestehend aus renommierten Anwaltskanzleien in Basel, Luzern und Zürich, Liegenschaftsverwaltung, guten Kontakten zu amtlichen Stellen (den kantonalen Steuerbehörden, der Steuerverwaltung Bern Hauptabteilung Mehrwertsteuer und Ausgleichskassen), sowie Ansprechspartner bei Versicherungen und Vorsorgeberatern. Wir pflegen gute und freundschaftliche Kontakte zu unseren Berufskollegen und können so jederzeit auf ein umfangreiches Netzwerk in der Nordwestschweiz zurückgreifen. |
VorsorgeauftragEs trifft nicht alle. Aber es kann jedem von uns passieren. Wir alle könnten von einem schweren Unfall, einem Herzinfarkt, einer plötzlichen Erkrankung betroffen sein - und von einem Moment auf den anderen unsere Urteilsfähigkeit verlieren. Haben Sie schon einmal überlegt, was dann mit Ihnen geschieht?
Ein Vorsorgeauftrag verschafft Ihnen die Freiheit, selber eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die Ihre Interessen in allen wichtigen Lebensbereichen wahrnehmen, falls Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind: in Alltagsdingen, in Fragen der Unterbringung und Betreuung, in administrativen Belangen und finanziellen Angelegenheiten. Das gesetzliche Vertretungsrecht ist auf Alltagshandlungen beschränkt. Für Rechtshandlungen ausserhalb dieses Rahmens (z.B. Grundstückgeschäfte, Wertschriftenhandel, unternehmerische Entscheide, Gerichtsprozesse) muss die Zustimmung des Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden. Diese entscheidet auch, falls Zweifel entstehen, ob die betroffene Person tatsächlich urteilsunfähig geworden ist. Ferner entzieht sie die Vertretungsbefugnis, wenn die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet sind. |
VerwaltungsratsmandatGerne stehen wir Ihnen auch nach der Gründungsphase in der Funktion als Organ Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.
Profitieren Sie dabei von unserer branchenübergreifenden Erfahrung, unserem Netzwerk sowie guten Kontakten zu amtlichen Stellen. |