klein TREUHAND - Steuerberatung und Treuhand in Basel
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Steuerberatung

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Steuerberatung

Steuerplanung
​Die Steuerzahllast kann in vielen Fällen optimiert werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Steuerplanung. Dies betrifft Unselbständigerwerbende genauso wie Selbständigerwerbende.
Bei Firmeninhabern kommen jedoch weitere Faktoren wie die Sozialversicherungsabgaben dazu. 


Mehrwertsteuerberatung
Wir klären für Sie Sachverhalte in Bezug auf die Schweizer Mehrwertsteuer. Wir prüfen die für Sie geeignete Abrechnungsmethode und Abrechnungsart. Wir unterstützen Sie in allen MWST-Belangen, bei der Eintragung, Löschung und den Mehrwertsteuerabrechnungen. Wir begleiten Sie bei einer Mehrwertsteuerrevision, prüfen die Revisionsergebnisse und übernehmen den Kontakt mit der eidg. Steuerverwaltung.

Steuerruling
Planen Sie ein Geschäft und hätten gerne Rechtssicherheit? Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss eines Steuerruling. Ein Steuerruling ist anders ausgedrückt ein Vorbescheid (verbindliche Auskunft) der Steuerbehörde.


Kauf und Verkauf von Liegenschaften
Gerne zeigen wir Ihnen die Steuerfolgen beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften auf. Insbesondere bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen kann dies aufgrund der kantonal verschiedenen Praktiken unterschiedliche Steuerfolgen auslösen.

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Steuererklärung

Erstellen Ihrer Steuererklärung
Wir übernehmen für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung (Kernkompetenz Basel-Stadt, Basel-Land und Aargau). Dies sowohl für Privatpersonen wie aber auch, im Rahmen von Buchhaltungsmandate, für juristische Personen. Informieren Sie sich mit Hilfe unserer Checkliste darüber, welche Unterlagen Sie uns zukommen lassen müssen. Sind Ihnen die Auswirkungen von FABI nicht klar, unsere Newsletter zu diesem Thema helfen weiter.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.
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Kontrolle Ihrer definitiven Steuerveranlagungen
Unsere Dienstleistungen umfassen:
  • Kontrolle Veranlagungen
  • Einsprachen, Rekurse
  • Fiskalvertretung
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MWST-Fiskalvertretung / Vertretungsvollmacht

MWST-Fiskalvertretung in der SchweizBedingt durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, welches per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für ausländische Unternehmen bereits ab einem Umsatz von CHF 1.00, wenn weltweit ein jährlicher Umsatz von über CHF 100'000.00 durch nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen erzielt wird.

Solche Unternehmungen sind gemäss Gesetz dazu verpflichtet, eine MWST-Fiskalvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Ferner müssen solche Unternehmen bei der Eintragung ins Mehrwertsteuer-Register bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Sicherheit in Form einer Bareinlage oder Bankgarantie leisten.

Mögliche Gründe für die Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht in der Schweiz:
  • Werklieferungen in der Schweiz
  • Montagearbeiten in der Schweiz
  • Tätigkeiten an Gegenständen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Aufzählung nicht abschliessend!

Sind steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz nicht im Handelsregister eingetragen, müssen sie bei der Eintragung ins MWST-Register einer Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese berechnet sich wie folgt:
  • 3% des erwarteten steuerbaren Inlandumsatzes (ohne Export)
  • Mindestens CHF 2'000.00
  • Höchstens CHF 250'000.00
Die klein TREUHAND GmbH bietet sich für ausländische Unternehmungen als MWST-Fiskalvertreterin an.

Vertretung gegenüber den Steuerbehörden (für inländische und ausländische Personen)

Sie erteilen uns eine Vertretungsvollmacht gegenüber der Steuerbehörde. Somit können wir in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag jederzeit mit der Steuerverwaltung in Kontakt treten. Wir erhalten Ihre Korrespondenz, prüfen die Veranlagungen und Rechnungen und sind befugt, Einsprachen zu erheben.
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